03.04.2020 Spielbetrieb wird über den 19. April hinaus auf unbestimmte Zeit ausgesetzt

Der Spielbetrieb auf Ebene des Sächsischen Fußball-Verbandes wird über den 19. April hinaus auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Die Verbandsgremien erarbeiten neben Szenarien zur Saisonfort- und -aussetzung auch Ordnungsänderungen, die Fristenregelungen und Meldetermine flexibilisieren sollen.
Die Kreisverbände sind in die Beschlussfassung über den SFV-Vorstand eingebunden, der KVF SOE wird über Neuigkeiten informieren. 

Quelle: kvfsoe.de

 

 Generalabsage auf unbestimmte Zeit

In einer Videokonferenz am Mittwoch, 1. April 2020, haben sich die Präsidenten und Geschäftsführer der Landesverbände auf eine deutschlandweit einheitliche Regelung im Zusammenhang mit der Aussetzung des Spielbetriebs geeinigt. Demnach „bleibt der Spielbetrieb aufgrund der jeweiligen staatlichen/behördlichen Verfügungslage bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs wird mindestens 14 Tage vorher angekündigt.“

Daraus folgt, dass die vorübergehende Generalabsage in Sachsen bis einschließlich 19. April 2020 auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Sollte eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Betracht kommen, wird darüber mindestens 14 Tage vorher informiert.

Wie geht es weiter?

In der DFB-Präsidiumssitzung am Freitag, 3. April 2020, liegen den Entscheidungsträgern umfangreiche Anpassungen der DFB-Spielordnung (Allgemeinverbindlicher Teil) zum Beschluss vor. Der Sächsische Fußball-Verband hat deshalb ein Gremium gebildet, das die entsprechenden Änderungen in die SFV-Spielordnung einarbeiten wird, die dann in einem Umlaufverfahren vom SFV-Vorstand beschlossen werden müssen. Über die Ergebnisse informieren wir umgehend.

Quelle: sfv-online.de

 

 

Wie es mit dem Trainingsbetrieb bzw. mit dem ganzen Vereinslebens weitergeht wird der Vorstand zeitnah informieren.

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